Mara Janković schreibt über das neue hybride Markenwiderspruchssystem in Serbien in der INTA Bulletin Ausgabe vom 29. Juli 2020

Das neue System ist ein Hybrid aus dem vorherigen serbischen Markenprüfungssystem und dem neuen Widerspruchssystem, das Drittparteien erlaubt Widerspruch gegen die Eintragung von Markenanmeldungen einzureichen. Es wurde durch das neue Markengesetz eingeführt, dass am 1. Februar 2020 in Kraft getreten ist. Nach Angaben des serbischen Amtes für geistiges Eigentum ist das System das Ergebnis der Notwendigkeit, die serbische Gesetzgebung an die in der Europäischen Union geltenden Vorschriften anzupassen. Die Änderungen im Markenregistrierungsverfahren werden einen neuen Markt in Serbien eröffnen, und den Dienstleistern die Möglichkeit bieten, diesen Markt durch eine aktivere Rolle zu gestalten.

Die Verabschiedung des neuen Gesetzes beendete die jahrelange, polarisierte Debatte in den öffentlich relevanten Verkehrskreisen über eine mögliche Änderung des Systems. Einerseits betrachteten das Amt für geistiges Eigentum und traditionellere Markenfachleute das vollständige Prüfungssystem als sicherer, gründlicher und mit dem serbischen Markt kompatibler. Sie fanden, dass es sich um ein System handelt, von dem Markeninhaber (insbesondere nationale Eigentümer, sowie kleine und mittlere Unternehmen) im Allgemeinen profitieren und das die Interessen der Öffentlichkeit – d.h. des Verbrauchers – schützt. Andererseits bietet das Widerspruchssystem eine aktivere Rolle für Markeninhaber. Das Amt für geistiges EIgentum hat sich mehr zu einer Verwaltungsbehörde gewandelt, die Antragsteller bei Anmeldeverfahren unterstützt, es jedoch dem Markt überlässt, sich selbst zu regulieren. Das Widerspruchssystem schafft auch Raum für Veränderungen auf dem Markt für den Schutz von geistigem Eigentum. Bestehende Markenüberwachungsdienste sind vermutlich bereit mit wettbewerbsfähigen Preisen auf den Markt zu kommen. Auf der anderen Seite werden sich IP-Experten schnell an das neue System anpassen müssen und neue Dienstleistungen bereitstellen.

Obwohl die Änderung nicht sehr drastisch ist (das Amt für geistiges Eigentum hat es geschafft seine Rolle als Brschützer der öffentlichen Interessen zu bewahren), wird sich die Branche erheblich verändern. Kunden werden aus einer Reihe neuer Dienstleister wählen können, die ihnen bei der Verwaltung ihres Markenportfolios behilflich sein können. Außerdem müssen bereits bestehende Kanzleien, die sich mit dem Schutz von geistigem Eigentum befassen, ihren Ansatz gegenüber ihren Dienstleistungen ändern. Markenanwälte werden sich der neuen Realität anpassen müssen, und warscheinlich neue Dienstleistungen anbieten. Dass alles wird eine neue Lebendigkeit in einen sehr traditionellen und vorhersehbaren Markt einhauchen. Der volle Umfang der Änderung wird jedoch erst nach einiger Zeit ersichtlich sein.

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