Das lang erwartete neue Markengesetz in Serbien ist am 1. Februar 2020 in Kraft getreten und hiermit wurde das Widerspruchsverfahren eingeführt, wodurch das traditionelle vollständige Prüfungssystem ersetzt wird. Im Rahmen seiner offiziellen Pflichten prüft das Amt jedoch Markenanmeldungen vor der Veröffentlichung auf absolute und relative Eintragungshindernisse.
Neben dem Widerspuchssystem sind folgende Änderungen zu vermerken:
- Das Beschwerdesystem wurde aufgegeben, und im Falle einer Ablehnung der Markenanmeldung hat der Inhaber die Möglichkeit, ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht einzuleiten.
- Eine ernsthafte Benutzung der Marke muss gegeben sein, bevor ein Verletzungsverfahren eingeleitet werden kann.
- Klärung der Anforderungen für die einstweilige Verfügung sind vorgestellt.
- Eine genauere Definition des erforderlichen Warenverzeichnisses gemäß der EU-Praxis bringt den rechtlichen Rahmen mit der Praxis des Amtes für intelektuelles Eigentum in Einklang und richtet sich nach der Entscheidung und Praxis des IP Translator.
- Die Wiedereinführung von Transitwaren in den Schutzbereich von Marken.
- Die Einführung der so genannten Markenbestimmung für Vertreter (agent’s mark), die es dem Inhaber der Marke ermöglicht, die Übertragung der im Namen des Handelsvertreters oder Vertreters der registrierten Marke zu beantragen.
- Die nationale Erschöpfung wurde aufgegeben und durch die weltweit Erschöpfung ersetzt.
Zusammenfassend kann man sagen, dass das neue Gesetz ein hybrides System einführt, aber es ist noch unklar, wie das neue System in der Praxis funktionieren wird.